HAUSORDNUNG
Die Hausordnung wurde auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes und der Thüringer Schulordnung erarbeitet.
Die Hausordnung wurde auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes und der Thüringer Schulordnung erarbeitet.
Die Hausordnung wurde auf der Grundlage des Thüringer Schulgesetzes und der Thüringer Schulordnung erarbeitet.
I. Grundsätzliches
Jede Gemeinschaft benötigt Regeln, um das Miteinander fair, störungsfrei und respektvoll zu gestalten.
Jeder ist für sein Handeln verantwortlich. Unwissenheit ist keine Rechfertigung für Fehlverhalten.
I. Grundsätzliches
Jede Gemeinschaft benötigt Regeln, um das Miteinander fair, störungsfrei und respektvoll zu gestalten.
Jeder ist für sein Handeln verantwortlich. Unwissenheit ist keine Rechfertigung für Fehlverhalten.
I. Grundsätzliches
Jede Gemeinschaft benötigt Regeln, um das Miteinander fair, störungsfrei und respektvoll zu gestalten.
Jeder ist für sein Handeln verantwortlich. Unwissenheit ist keine Rechfertigung für Fehlverhalten.
II. Allgemeine Regeln
Schüler und Lehrerpersonen sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
Das Schulgelände umfasst die eingezäunten Flächen um das Schulgebäude und die Turnhalle. Beim Betreten des Schulgeländes ist darauf zu achten, dass nur die gepflasterten Wege, nicht die Rasenflächen und Blumenrabatten, benutzt werden.
Jeder Schüler ist zu Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtet. Abfall und Papierreste sind grundsätzlich in die dafür aufgestellten Behälter zu legen.
Für die Aufbewahrung von Schultaschen und Wertgegenständen ist jeder Schüler eigenverantwortlich. Beim Wechsel der Unterrichtsräume sind die Schultaschen mitzuführen.
Bei versehentlicher Verschmutzung (z.B. Verschütten von Getränken) ist der Verursacher verpflichtet, umgehend und ohne Aufforderung die Säuberung selbstständig vorzunehmen. Die Reinigungsgeräte sind beim Hausmeister auszuleihen.
Alle tragen gemeinsam dafür Sorge, dass
• das Zubehör zu den technischen Geräten an den dafür vorgesehenen Plätzen sicher und vollständig hinterlegt wird;
• die Beleuchtung ausgeschaltet und die Stühle hochgestellt werden, falls danach in diesem Raum kein Unterricht mehr stattfindet (Raumbelegungsplan beachten);
• die Fenster nach Unterrichtsschluss geschlossen sind;
• eine Grundsauberkeit im Raum vorhanden ist (kein Papier etc.)
Bei nachweislich mutwilliger Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, sonstigem Eigentum der Schule und privaten Gegenständen von Mitschülern werden die Eltern dafür haftbar gemacht und zur Wiedergutmachung verpflichtet.
Im Notfall bzw. bei Gefahrensituationen sind die Festlegungen unserer Amok- und Alarmordnung von jedem zu beachten und umzusetzen.
II. Allgemeine Regeln
Schüler und Lehrerpersonen sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
Das Schulgelände umfasst die eingezäunten Flächen um das Schulgebäude und die Turnhalle. Beim Betreten des Schulgeländes ist darauf zu achten, dass nur die gepflasterten Wege, nicht die Rasenflächen und Blumenrabatten, benutzt werden.
Jeder Schüler ist zu Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtet. Abfall und Papierreste sind grundsätzlich in die dafür aufgestellten Behälter zu legen.
Für die Aufbewahrung von Schultaschen und Wertgegenständen ist jeder Schüler eigenverantwortlich. Beim Wechsel der Unterrichtsräume sind die Schultaschen mitzuführen.
Bei versehentlicher Verschmutzung (z.B. Verschütten von Getränken) ist der Verursacher verpflichtet, umgehend und ohne Aufforderung die Säuberung selbstständig vorzunehmen. Die Reinigungsgeräte sind beim Hausmeister auszuleihen.
Alle tragen gemeinsam dafür Sorge, dass
• das Zubehör zu den technischen Geräten an den dafür vorgesehenen Plätzen sicher und vollständig hinterlegt wird;
• die Beleuchtung ausgeschaltet und die Stühle hochgestellt werden, falls danach in diesem Raum kein Unterricht mehr stattfindet (Raumbelegungsplan beachten);
• die Fenster nach Unterrichtsschluss geschlossen sind;
• eine Grundsauberkeit im Raum vorhanden ist (kein Papier etc.)
Bei nachweislich mutwilliger Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, sonstigem Eigentum der Schule und privaten Gegenständen von Mitschülern werden die Eltern dafür haftbar gemacht und zur Wiedergutmachung verpflichtet.
Im Notfall bzw. bei Gefahrensituationen sind die Festlegungen unserer Amok- und Alarmordnung von jedem zu beachten und umzusetzen.
II. Allgemeine Regeln
Schüler und Lehrerpersonen sind zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet.
Das Schulgelände umfasst die eingezäunten Flächen um das Schulgebäude und die Turnhalle. Beim Betreten des Schulgeländes ist darauf zu achten, dass nur die gepflasterten Wege, nicht die Rasenflächen und Blumenrabatten, benutzt werden.
Jeder Schüler ist zu Ordnung und Sauberkeit auf dem Schulgelände und im Schulgebäude verpflichtet. Abfall und Papierreste sind grundsätzlich in die dafür aufgestellten Behälter zu legen.
Für die Aufbewahrung von Schultaschen und Wertgegenständen ist jeder Schüler eigenverantwortlich. Beim Wechsel der Unterrichtsräume sind die Schultaschen mitzuführen.
Bei versehentlicher Verschmutzung (z.B. Verschütten von Getränken) ist der Verursacher verpflichtet, umgehend und ohne Aufforderung die Säuberung selbstständig vorzunehmen. Die Reinigungsgeräte sind beim Hausmeister auszuleihen.
Alle tragen gemeinsam dafür Sorge, dass
• das Zubehör zu den technischen Geräten an den dafür vorgesehenen Plätzen sicher und vollständig hinterlegt wird;
• die Beleuchtung ausgeschaltet und die Stühle hochgestellt werden, falls danach in diesem Raum kein Unterricht mehr stattfindet (Raumbelegungsplan beachten);
• die Fenster nach Unterrichtsschluss geschlossen sind;
• eine Grundsauberkeit im Raum vorhanden ist (kein Papier etc.)
Bei nachweislich mutwilliger Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, sonstigem Eigentum der Schule und privaten Gegenständen von Mitschülern werden die Eltern dafür haftbar gemacht und zur Wiedergutmachung verpflichtet.
Im Notfall bzw. bei Gefahrensituationen sind die Festlegungen unserer Amok- und Alarmordnung von jedem zu beachten und umzusetzen.
III. Unterricht
Der Unterricht beginnt um 07:25 Uhr und endet nach der 8. Stunde um 14:40 Uhr.
Um den Unterricht pünktlich beginnen zu können, finden sich die Schüler bis 07:20 Uhr auf dem Schulhof ein.
Die Aufsicht durch das Lehrpersonal beginnt um 7:10 Uhr.
Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer ist unbedingt Folge zu leisten.
Mit dem ersten Klingelzeichen gehen die Schüler diszipliniert in die entsprechenden Klassenräume und legen die Unterrichtsmaterialien bereit.
Die Lehrer suchen die Klassenräume so rechtzeitig auf, dass die Schüler dort in Empfang genommen werden können und eine uneingeschränkte Aufsicht möglich ist.
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Sie wird durch den Lehrer eröffnet und beendet.
Mit dem Gong befinden sich die Schüler an ihren Plätzen.
Der Gong am Ende der Unterrichtsstunde dient dem Lehrer zur Orientierung.
Während des Unterrichts herrscht im Schulhaus Ruhe.
Schüler, welche Freistunden haben, werden beaufsichtigt und dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
III. Unterricht
Der Unterricht beginnt um 07:25 Uhr und endet nach der 8. Stunde um 14:40 Uhr.
Um den Unterricht pünktlich beginnen zu können, finden sich die Schüler bis 07:20 Uhr auf dem Schulhof ein.
Die Aufsicht durch das Lehrpersonal beginnt um 7:10 Uhr.
Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer ist unbedingt Folge zu leisten.
Mit dem ersten Klingelzeichen gehen die Schüler diszipliniert in die entsprechenden Klassenräume und legen die Unterrichtsmaterialien bereit.
Die Lehrer suchen die Klassenräume so rechtzeitig auf, dass die Schüler dort in Empfang genommen werden können und eine uneingeschränkte Aufsicht möglich ist.
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Sie wird durch den Lehrer eröffnet und beendet.
Mit dem Gong befinden sich die Schüler an ihren Plätzen.
Der Gong am Ende der Unterrichtsstunde dient dem Lehrer zur Orientierung.
Während des Unterrichts herrscht im Schulhaus Ruhe.
Schüler, welche Freistunden haben, werden beaufsichtigt und dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
III. Unterricht
Der Unterricht beginnt um 07:25 Uhr und endet nach der 8. Stunde um 14:40 Uhr.
Um den Unterricht pünktlich beginnen zu können, finden sich die Schüler bis 07:20 Uhr auf dem Schulhof ein.
Die Aufsicht durch das Lehrpersonal beginnt um 7:10 Uhr.
Den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer ist unbedingt Folge zu leisten.
Mit dem ersten Klingelzeichen gehen die Schüler diszipliniert in die entsprechenden Klassenräume und legen die Unterrichtsmaterialien bereit.
Die Lehrer suchen die Klassenräume so rechtzeitig auf, dass die Schüler dort in Empfang genommen werden können und eine uneingeschränkte Aufsicht möglich ist.
Eine Unterrichtsstunde dauert 45 Minuten. Sie wird durch den Lehrer eröffnet und beendet.
Mit dem Gong befinden sich die Schüler an ihren Plätzen.
Der Gong am Ende der Unterrichtsstunde dient dem Lehrer zur Orientierung.
Während des Unterrichts herrscht im Schulhaus Ruhe.
Schüler, welche Freistunden haben, werden beaufsichtigt und dürfen das Schulgelände nicht verlassen.
IV. Pausen
Nach der 2. Unterrichtsstunde um 09:00 Uhr ist eine 10minütige Frühstückspause, die unter Aufsicht der Lehrperson im Klassenraum verbracht wird.
Nach der 4. Unterrichtsstunde um 10:45 Uhr und der 6. Unterrichtsstunde um 12:45 Uhr begeben sich alle Schüler selbstständig und ohne Verzug zur Pause auf den Schulhof. Toiletten sind kein Aufenthaltsort.
Bei schlechtem Wetter (Durchsage beachten!) werden die Hofpause und die Mittagspause in den Unterrichtsräumen verbracht. Die Schüler werden durch die Lehrperson beaufsichtigt. Bezüglich des Frühstücks gelten die Fachraumordnungen.
In den Pausen ist das Verlassen des Schulgrundstücks entsprechend der Aufsichtspflicht (Thür SchulO § 48 (1)+(2) untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
IV. Pausen
Nach der 2. Unterrichtsstunde um 09:00 Uhr ist eine 10minütige Frühstückspause, die unter Aufsicht der Lehrperson im Klassenraum verbracht wird.
Nach der 4. Unterrichtsstunde um 10:45 Uhr und der 6. Unterrichtsstunde um 12:45 Uhr begeben sich alle Schüler selbstständig und ohne Verzug zur Pause auf den Schulhof. Toiletten sind kein Aufenthaltsort.
Bei schlechtem Wetter (Durchsage beachten!) werden die Hofpause und die Mittagspause in den Unterrichtsräumen verbracht. Die Schüler werden durch die Lehrperson beaufsichtigt. Bezüglich des Frühstücks gelten die Fachraumordnungen.
In den Pausen ist das Verlassen des Schulgrundstücks entsprechend der Aufsichtspflicht (Thür SchulO § 48 (1)+(2) untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
IV. Pausen
Nach der 2. Unterrichtsstunde um 09:00 Uhr ist eine 10minütige Frühstückspause, die unter Aufsicht der Lehrperson im Klassenraum verbracht wird.
Nach der 4. Unterrichtsstunde um 10:45 Uhr und der 6. Unterrichtsstunde um 12:45 Uhr begeben sich alle Schüler selbstständig und ohne Verzug zur Pause auf den Schulhof. Toiletten sind kein Aufenthaltsort.
Bei schlechtem Wetter (Durchsage beachten!) werden die Hofpause und die Mittagspause in den Unterrichtsräumen verbracht. Die Schüler werden durch die Lehrperson beaufsichtigt. Bezüglich des Frühstücks gelten die Fachraumordnungen.
In den Pausen ist das Verlassen des Schulgrundstücks entsprechend der Aufsichtspflicht (Thür SchulO § 48 (1)+(2) untersagt. Zuwiderhandlungen werden mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
V. Fahrschüler und Selbstfahrer
Die Fahrschüler stellen sich zum geordneten und gefahrlosen Einsteigen in die Busse hinter dem Tor zur Ruhrstraße auf und leisten den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer/innen Folge.
Fahrräder und Motorräder werden vor Beginn des Unterrichts auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt und erst nach Beendigung des Unterrichts wieder abgeholt. Gleiches gilt für weitere Fortbewegungsmittel wie Roller, Longboards und ähnliches. Bei Beschädigung oder Diebstahl wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.
Auf dem Schulgelände ist die Nutzung aller Fahrzeuge strengstens verboten.
V. Fahrschüler und Selbstfahrer
Die Fahrschüler stellen sich zum geordneten und gefahrlosen Einsteigen in die Busse hinter dem Tor zur Ruhrstraße auf und leisten den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer/innen Folge.
Fahrräder und Motorräder werden vor Beginn des Unterrichts auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt und erst nach Beendigung des Unterrichts wieder abgeholt. Gleiches gilt für weitere Fortbewegungsmittel wie Roller, Longboards und ähnliches. Bei Beschädigung oder Diebstahl wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.
Auf dem Schulgelände ist die Nutzung aller Fahrzeuge strengstens verboten.
V. Fahrschüler und Selbstfahrer
Die Fahrschüler stellen sich zum geordneten und gefahrlosen Einsteigen in die Busse hinter dem Tor zur Ruhrstraße auf und leisten den Anweisungen der Aufsicht führenden Lehrer/innen Folge.
Fahrräder und Motorräder werden vor Beginn des Unterrichts auf den dafür vorgesehenen Parkflächen abgestellt und erst nach Beendigung des Unterrichts wieder abgeholt. Gleiches gilt für weitere Fortbewegungsmittel wie Roller, Longboards und ähnliches. Bei Beschädigung oder Diebstahl wird seitens der Schule keine Haftung übernommen.
Auf dem Schulgelände ist die Nutzung aller Fahrzeuge strengstens verboten.
VI. Hausaufgaben
Die Erledigung erteilter Hausaufgaben gehört zu den Pflichten der Schüler*innen (vgl. ThürSchulO §57). Vergessene Hausaufgaben müssen nachgeholt und dem Lehrer/der Lehrerin unaufgefordert vorgezeigt werden.
VI. Hausaufgaben
Die Erledigung erteilter Hausaufgaben gehört zu den Pflichten der Schüler*innen (vgl. ThürSchulO §57). Vergessene Hausaufgaben müssen nachgeholt und dem Lehrer/der Lehrerin unaufgefordert vorgezeigt werden.
VI. Hausaufgaben
Die Erledigung erteilter Hausaufgaben gehört zu den Pflichten der Schüler*innen (vgl. ThürSchulO §57). Vergessene Hausaufgaben müssen nachgeholt und dem Lehrer/der Lehrerin unaufgefordert vorgezeigt werden.
VII. Verbote und Verstöße
Nach der Schulordnung und dem Jugendschutzgesetz sind Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln, Energydrinks und alkoholischen Getränken sowie das Rauchen bzw, Vapen auf dem Schulgelände, in den Eingangsbereichen zum Schulgelände und im Schulgebäude untersagt.
Das Miftühren von Waffen oder als Waffen verwendbaren Gegenständen ist verboten.
Taschenkontrollen sind mit Zustimmung der Eltern zulässig.
Liegt keine Zustimmung vor, ist die Schulleitung berechtigt, bei Verdacht auf Besitz verbotener Gegenstände zur Klärung die Polizei hinzuzuziehen.
VII. Verbote und Verstöße
Nach der Schulordnung und dem Jugendschutzgesetz sind Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln, Energydrinks und alkoholischen Getränken sowie das Rauchen bzw, Vapen auf dem Schulgelände, in den Eingangsbereichen zum Schulgelände und im Schulgebäude untersagt.
Das Miftühren von Waffen oder als Waffen verwendbaren Gegenständen ist verboten.
Taschenkontrollen sind mit Zustimmung der Eltern zulässig.
Liegt keine Zustimmung vor, ist die Schulleitung berechtigt, bei Verdacht auf Besitz verbotener Gegenstände zur Klärung die Polizei hinzuzuziehen.
VII. Verbote und Verstöße
Nach der Schulordnung und dem Jugendschutzgesetz sind Besitz, Handel und Genuss von Rauschmitteln, Energydrinks und alkoholischen Getränken sowie das Rauchen bzw, Vapen auf dem Schulgelände, in den Eingangsbereichen zum Schulgelände und im Schulgebäude untersagt.
Das Miftühren von Waffen oder als Waffen verwendbaren Gegenständen ist verboten.
Taschenkontrollen sind mit Zustimmung der Eltern zulässig.
Liegt keine Zustimmung vor, ist die Schulleitung berechtigt, bei Verdacht auf Besitz verbotener Gegenstände zur Klärung die Polizei hinzuzuziehen.
VIII. Umgang mit digitalen Endgräten
Im Unterricht ist die Nutzung privater digitaler Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich vom pädagogischen Personal gefordert und pädagogisch angeleitet ist. ((§ 30 Abs. 3a Satz 1 ThürSchulG).
Das Fotografieren oder das Aufnehmen von Lehrpersonen und Mitschülern sowie anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft ist auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen strengstens untersagt.
Alle privaten digitalen Endgeräte werden ab 07:20 Uhr in ausgeschaltetem Zustand in den Schulranzenaufbewahrt und dürfen erst nach dem Verlassen des Schulgebäudes wieder herausgenommen werden.
Bei einer nicht gestaSeten Verwendung kann das digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden (§ 30 Abs.3а Satz 3 ThürSchulG sowie § 51 Abs. 6 Satz 2 ThürSchulG).
Eingezogene Geräte werden im Panzerschrank der Schule aufbewahrt. Die verantwortliche Lehrperson informiert umgehend die Eltern und entscheidet mit der Schulleitung über den Zeitpunkt der Rückgabe der Geräte bzw. weitere Maßnahmen. (§ 51 Abs. 6 Satz 3 ThürSchulG).
Die Nutzung privater iPads ist nur nach vorheriger Registrierung beim Landratsamt Unstrut Hainich FD IT und in Absprache mit dem Fachlehrer gestattet.
VIII. Umgang mit digitalen Endgräten
Im Unterricht ist die Nutzung privater digitaler Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich vom pädagogischen Personal gefordert und pädagogisch angeleitet ist. ((§ 30 Abs. 3a Satz 1 ThürSchulG).
Das Fotografieren oder das Aufnehmen von Lehrpersonen und Mitschülern sowie anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft ist auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen strengstens untersagt.
Alle privaten digitalen Endgeräte werden ab 07:20 Uhr in ausgeschaltetem Zustand in den Schulranzenaufbewahrt und dürfen erst nach dem Verlassen des Schulgebäudes wieder herausgenommen werden.
Bei einer nicht gestaSeten Verwendung kann das digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden (§ 30 Abs.3а Satz 3 ThürSchulG sowie § 51 Abs. 6 Satz 2 ThürSchulG).
Eingezogene Geräte werden im Panzerschrank der Schule aufbewahrt. Die verantwortliche Lehrperson informiert umgehend die Eltern und entscheidet mit der Schulleitung über den Zeitpunkt der Rückgabe der Geräte bzw. weitere Maßnahmen. (§ 51 Abs. 6 Satz 3 ThürSchulG).
Die Nutzung privater iPads ist nur nach vorheriger Registrierung beim Landratsamt Unstrut Hainich FD IT und in Absprache mit dem Fachlehrer gestattet.
VIII. Umgang mit digitalen Endgräten
Im Unterricht ist die Nutzung privater digitaler Endgeräte wie Smartphones, Tablets oder Smartwatches untersagt, sofern dies nicht ausdrücklich vom pädagogischen Personal gefordert und pädagogisch angeleitet ist. ((§ 30 Abs. 3a Satz 1 ThürSchulG).
Das Fotografieren oder das Aufnehmen von Lehrpersonen und Mitschülern sowie anderen Mitgliedern der Schulgemeinschaft ist auf dem gesamten Schulgelände und bei Schulveranstaltungen strengstens untersagt.
Alle privaten digitalen Endgeräte werden ab 07:20 Uhr in ausgeschaltetem Zustand in den Schulranzenaufbewahrt und dürfen erst nach dem Verlassen des Schulgebäudes wieder herausgenommen werden.
Bei einer nicht gestaSeten Verwendung kann das digitale Endgerät vorübergehend einbehalten werden (§ 30 Abs.3а Satz 3 ThürSchulG sowie § 51 Abs. 6 Satz 2 ThürSchulG).
Eingezogene Geräte werden im Panzerschrank der Schule aufbewahrt. Die verantwortliche Lehrperson informiert umgehend die Eltern und entscheidet mit der Schulleitung über den Zeitpunkt der Rückgabe der Geräte bzw. weitere Maßnahmen. (§ 51 Abs. 6 Satz 3 ThürSchulG).
Die Nutzung privater iPads ist nur nach vorheriger Registrierung beim Landratsamt Unstrut Hainich FD IT und in Absprache mit dem Fachlehrer gestattet.
VII. Umgang mit schulfremden Personen
Schulfremde Personen melden sich umgehend im Sekretariat an und dürfen sich nur mit einem gültigen Besucherausweis auf dem Schulgelände und im Schulgebäude aufhalten.
Nach Beendigung des Aufenthaltes ist der Besucherausweis im Sekretariat zurückzugeben und das Schulgelände umgehend zu verlassen.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind dazu verpflichtet, eine Lehrperson oder das Sekretariat zu informieren, wenn ihnen eine Person auffällt, die nicht zur Schulgemeinschaft gehört und keinen Besucherausweis trägt.
Allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft ist es untersagt, schulfremden Personen die Haustür zu öffnen. Dies obliegt dem Sekretariat bzw. der Schulleitung.
VII. Umgang mit schulfremden Personen
Schulfremde Personen melden sich umgehend im Sekretariat an und dürfen sich nur mit einem gültigen Besucherausweis auf dem Schulgelände und im Schulgebäude aufhalten.
Nach Beendigung des Aufenthaltes ist der Besucherausweis im Sekretariat zurückzugeben und das Schulgelände umgehend zu verlassen.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind dazu verpflichtet, eine Lehrperson oder das Sekretariat zu informieren, wenn ihnen eine Person auffällt, die nicht zur Schulgemeinschaft gehört und keinen Besucherausweis trägt.
Allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft ist es untersagt, schulfremden Personen die Haustür zu öffnen. Dies obliegt dem Sekretariat bzw. der Schulleitung.
VII. Umgang mit schulfremden Personen
Schulfremde Personen melden sich umgehend im Sekretariat an und dürfen sich nur mit einem gültigen Besucherausweis auf dem Schulgelände und im Schulgebäude aufhalten.
Nach Beendigung des Aufenthaltes ist der Besucherausweis im Sekretariat zurückzugeben und das Schulgelände umgehend zu verlassen.
Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft sind dazu verpflichtet, eine Lehrperson oder das Sekretariat zu informieren, wenn ihnen eine Person auffällt, die nicht zur Schulgemeinschaft gehört und keinen Besucherausweis trägt.
Allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft ist es untersagt, schulfremden Personen die Haustür zu öffnen. Dies obliegt dem Sekretariat bzw. der Schulleitung.
Diese Hausordnung tritt ab dem 01.08.2026 in Kraft.
Signiert von: J.Brümmel (Stellvertretende Schulleitung)
Diese Hausordnung tritt ab dem 01.08.2026 in Kraft.
Signiert von: J.Brümmel (Stellvertretende Schulleitung)
